Ein Tarif aus unserer Economy Empfehlung:

central.prodent

 

Einen vollständigen Vergleich der wichtigsten Tarife finden Sie auf unserer Homepage.

 

Das Abschneiden des Tarifs  central.prodent im Vergleich mit anderen sehen Sie auf unserer G2M Vergleichstabelle:

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Versicherungsagentur
Marco Kraus
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Ihr Spezialist wenn es um eine Zahnzusatzversicherung oder Zahnergänzungstarife geht.

Wir führen alle gängigen Zahnersatzversicherungs-
Tarife und können Sie optimal beraten.

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Central.Prodent - grundsätzliche Fragen zum Tarif centralProdent

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-1. Wie lange sind die Wartezeiten, bevor Leistung in Anspruch genommen werden kann?
Die Wartezeiten für Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken) beträgt 8 Monate. Ebenso die Wartezeit für Zahnbehandlung (Inlays).
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1. Gibt es eine Mindestvertragsdauer für den Tarif central.prodent und wann kann frühestens gekündigt werden?
Das Versicherungsverhältnis kann frühestens nach einem Jahr zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Das Rumpfjahr (erstes Jahr) wird dabei nicht gezählt.
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2. Ist der Umfang der Versicherungsleistung des Tarifs central.prodent in den ersten Jahren begrenzt?

Ja, es gibt in den ersten 6 Jahren folgende Staffelungen:

  • Max. 2500,- € in den ersten 2 Jahren
  • Max. 5000,- € in den ersten 4 Jahren
  • Max. 7500,- € in den ersten 6 Jahren

Die Summenbegrenzung entfällt ab dem 7ten Jahr nach Versicherungsbeginn oder bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung. 

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3. Hat der Tarif central.prodent Wartezeiten?
Ja, die Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beträgt 8 Monate. Sie entfällt bei Unfällen.
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4. Können Zahnlücken mit versichert werden?

Ja, der Tarif central.prodent sieht vor, bis zu 3 fehlende Zähne mit zu versichern.

Für jeden fehlenden Zahn wird ein monatlicher Zuschlag von 5 Euro erhoben (also max. 15 Euro Zuschlag zum monatlichen Beitrag).

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5. Sind die monatlichen Beiträge durch das Eintrittsalter für die restliche Laufzeit fixiert?

Im Prinzip sind die Beitrage konstant und werden nur durch das Eintrittsalter beeinflußt, da der Tarif central.prodent mit Altersrückstellungen kalkuliert wurde. Dies bedeutet, Sie zahlen in jungen Jahren immer etwas mehr, weil Sie im Alter ja dann statistisch gesehen mehr Leistungen in Anspruch nehmen.

Trotzdem kann der Versicherer eine Beitragsanpassung durchführen, wenn abzusehen ist, dass die Beiträge die leistungen nicht mehr finanzieren können. Die Beitragsanpassung bedarf der Zustimmung eines Treuhänders.

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6. Leistet der Tarif central.prodent auch dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt oder wenn der Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?
Ja, der Tarif leistet auch dann, allerdings nur 50% des Rechnungsbetrages.
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7. Welche Leistungen sind NICHT im Tarif central.prodent enthalten?

Folgende Leistungen sind nicht im Tarif enthalten:

  • ambulante und stationäre Leistungen
  • Zahnbehandlung (außer plastische Füllungen)
  • Zahnprophylaxe (Zahnreinigung, ...)
  • Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen
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8. Wird eine Behandlung im Urlaub bezahlt?
Prinzipiell JA, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlungen in ganz Europa. Jedoch werden nur dann Kosten übernommen, wenn diese nicht höher sind, als wie sie im Inland zu erwarten gewesen wären. Solange die Kosten im Ausland niederiger ausfallen und die Behandlung fachgerecht erfolgt werden Rechnungen ausländischer Zahnärzte von der Central akzeptiert im Rahmen der tariflichen Bestimmungen.
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9. Werden Kosten für kieferorthopädischen Knochenaufbau übernommen?
Ja, diese Leistung ist im Versicherungsumfang mit enthalten, wenn Knochenaufbau medizinisch notwendig für das Einsetzen von Implantaten diagnostiziert wurde.
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10. Bis zu welchem Hebesatz leistet die central.prodent??
Die central.prodent leistet bis zu den Höchssätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ und GOÄ). Der Regelsatz ist 2,3 fach, mit Begründung bis zum 3,5-fachen Satz.
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11. Wie sieht es mit Leistungen für Impantate aus?
Es werden 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages inklusive des Festzuschusses der GKV übernommen. Da der Festzuschuß der GKV erst beim Einsetzen der Kronen geleistet wird, werden erst 50% der Kosten erstattet und dann erfolgt die Resterstattung zu 90% unter Berücksichtigung der GKV Leistung.
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13. Wie sieht es mit Leistungen für reine Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe aus, wenn diese nicht von der GKV übenommen werden?
Der Tarif central.prodent beinhaltet keine Leistungen für Zahnprophylaxe und auch keine Leistungen für reine Zahnbehandlung, wenn diese nur teilweise oder gar nicht mehr von den Kassen übernommen werden, beispielsweise Wurzelbehandlungen für die vorderen Zähne.
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